Fragen & Antworten
Wird der Preis auf Stundenbasis oder pauschal festgelegt?
Das können Sie entscheiden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass eine pauschale Preisgestaltung die geeignetste Lösung ist, vorallem für periodische Arbeiten oder längerfristige Projekte. Sie erlaubt sowohl Ihnen als auch uns mehr Flexibilität und bietet Ihnen nicht zuletzt eine sichere Kalkulationsbasis. Für kurzfristigere Arbeiten eignet sich jedoch eher der Stundenlohnsatz.
Ich entscheide mich für Ihre Dienstleistungen: In welchen Zeitabständen werden Sie Arbeiten vornehmen?
Dies hängt ganz von Ihren Wünschen ab, dh. ist von dem individuellen, von Ihnen in Auftrag gegebenen Projekt und der abgemachten zeitlichen Ausgestaltung abhängig. Wir werden dies mit Ihnen festlegen.
Wo kann ich Exemplare Ihrer Gartenarbeit betrachten ?
Gerne verweisen wir auf die in der Galerie zur Verfügung stehenden Bilder. Aufgeführt sind einige Ergebnisse unserer Arbeiten, die wir fotografieren durften. So können Sie sich unter anderem ein Bild über die jeweiligen Arbeiten machen, die Sie Anspruch zu nehmen wünschen.
Was passiert mit den Gartenabfällen, die im Zuge der Arbeiten anfallen?
Wir sind bestrebt, uns möglichst ökologisch und nachhaltig zu verhalten. Unbrauchbare Gartenabfälle verwerten wir naturgerecht.
In aller Regel werden Sie durch Kompostierung zu neuem, fruchtbarem Material aufbereitet, das letztendlich wiederum Verwendung findet und der Natur zugute kommt.
Wann und wie sollte die Bezahlung erfolgen?
- Die Bezahlung erfolgt im Regelfall unmittelbar nach Beendigung des Auftrags oder nach Zustellung einer Rechnung - Falls Sie per Rechnung zahlen wollen, bitten wir Sie, das Aufführen Ihres Namens, Ihrer Adresse und jeglicher anderer zugehörigen Informationen zu beachten.
- Die Rechnungsstellung erfolgt üblicherweise im laufenden Monat.
- Rechnungsbeträge sind netto zu begleichen.
Gibt es Spezielles, das ich wissen müsste?
- Wir geben unser bestes, Ihren Auftrag nach Ihren Wünschen auszuführen. Dazu gehört auch die zeitliche Komponente. Die Termine für die Vornahme von Arbeiten können jedoch trotz Abmachung zeitlich variieren - Bedingt durch unvorhersehbare Änderungen der Wetterlage, die branchenbedingt nun mal eine nicht zu vernachlässigende Rolle spielen. Wir werden jedoch alles daran setzen, unseren Termine sowie und den abgemachten Zeitrahmen so präzis wie möglich einzuhalten.
- Die Beendigung des Vertragsverhältnisses kann, unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist, beidseitig und mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Dies gilt im Besonderen für periodische Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
- Aufwendungen und Leistungen, die vor Erhalt der Kündigung bereits durch die CHRIST Gartenpflege GmbH vorgenommen wurden, sind zu vergüten.
Kann ich abgemachte Termine verschieben?
Liegen Gründe vor, die eine Verschiebung eines Termins zur Folge haben, so muss so früh wie möglich darüber informiert werden. Dies gilt beidseitig.
Kosten, die im Zuge einer zu kurzfristig angekündigten Verschiebung zu Lasten der CHRIST Gartenpflege & Hauswartung GmbH anfallen, sind durch den Auftraggeber zu begleichen.
Ansonsten gelten die üblichen Bestimmungen des Rechts. Zusätzlich verweisen wir auf die Rubrik Datenschutz & Rechtliches.
Wir freuen uns auf ein beständiges und zufriedenes Verhältnis und hoffen, Ihnen mit den obigen Bedingungen zu genügen.
Falls Sie noch mehr Fragen haben, bitten wir Sie nicht zu zögern. Schreiben Sie uns.
Ihre CHRIST Gartenpflege & Hauswartung GmbH